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Neue Berufschancen im intelligenten Netz

Mit der Telekommunikation, der Datenautobahn und Multimedia entstehen neue Möglichkeiten einer häuslichen Tätigkeit und der Arbeitsplatzgestaltung. So können viele Arbeiten am Computer und mit Netzanbindung z.B. zum Arbeitgeber zu Hause durchgeführt werden. Gerade für körperbehinderte Menschen bietet sich hierdurch eine Chance, erwerbstätig zu sein.

Das Institut untersucht die Möglichkeiten der Gestaltung der Arbeitswelt insbesondere für körperbehinderte Personen.



Telefonische Beratungsdienstleistungen

Perspektiven der Heimarbeit für behinderte Menschen

Dienstleistungen, die am Telefon erbracht werden können, stellen für manche körperbehinderte Personen eine Möglichkeit dar, Ihren durch behinderungsbedingte Notwendigkeiten z.T. schon recht ausgefüllten Alltag durch eine sinnvolle berufliche Tätigkeit zu ergänzen und dabei die Arbeitszeiten so zu wählen, dass sie mit dem üblichen Tagesablauf vereinbar sind. Die Heimarbeit kann dabei geleistet werden als

        • Angestellter einer Firma, die Fernarbeitsplätze für Ihre Mitarbeiter zur Verfügung stellt, um z.B. Raumkosten zu sparen oder auch in strukturschwachen Gebieten kundennah auftreten zu können bzw. qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen zu können, die am Firmensitz nicht verfügbar sind

        • Freier Mitarbeiter, der selbständig ist, aber vertraglich an eine einzelne oder einige wenige Unternehmen gebunden ist und von diesen Aufträge bzw. Tätigkeitsvorgaben erhält

        • Selbständiger Unternehmer, der seine Tätigkeit eigenverantwortlich ausübt und sich auch seine Geschäftspartner selbst wählt

Im ersten Fall genießt der Heimarbeitende i.d.R. alle mit der Stellung als Arbeitnehmer verbundenen Vorteile (Kündigungsschutz, Urlaubs- und Ausfallzeitregelung, kontinuierliche Gehaltszahlung etc., vor allem aber auch den gerade für behinderte Personen wichtigen Sozialversicherungsschutz). Sehr kritisch sollte man hier jedoch seinen Arbeitsvertrag unter die Lupe nehmen: oft sind diese so gestaltet, dass es sich bei dem Arbeitsverhältnis eigentlich um eine verdeckte Selbständigkeit handelt, bei der der Arbeitnehmer z.T. erhebliche Risiken trägt, die auch im zweitgenannten Fall, der Freien Mitarbeit, zu beachten sind. Nicht selten ist der Heimtätige in hohem Maße auf sich selbst gestellt, muss sich z.T. selbst um seine soziale Absicherung kümmern und ist möglicherweise in verhängnisvoller Weise davon abhängig, dass sein Arbeitgeber seine Vertragspflichten erfüllt und für eine tragfähige Auftragslage sorgt. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann es gerade für schwerbehinderte Heimarbeitende sehr schwierig sein, den erforderlichen Ausgleich herbeizuschaffen.
Auch die "echte" Selbständigkeit stellt den Heimtätigen in die Situation, dass er für seinen beruflichen Erfolg wie auch für seine soziale und finanzielle Absicherung selbst verantwortlich ist. Sie hat jedoch den Vorteil, dass er weitgehend unabhängig ist und insbesondere bei Problemen wichtige Entscheidungen eigenständig und seiner besonderen Situation entsprechend treffen kann. Bei der Gestaltung seiner Verträge mit Geschäftspartnern sollte er jedoch darauf achten, dass er nicht in die sogenannte
Scheinselbständigkeit gerät. Diese kann z.B. dann vorliegen, wenn er sich exclusiv an einen Auftraggeber bindet, dessen unternehmerischer Erfolg dann für das eigene Schicksal bestimmend wird.

Eine komfortable, aber auch nicht ganz unkomplizierte Möglichkeit, eine selbständige beratende Tätigkeit von zuhause aus leisten zu können und dabei ein angemessen hohes Einkommen zu erzielen, kann unter Umständen auch der Service 0900 der Deutschen Telekom sein. Hier ist jedoch einiges zu beachten, damit eine hierauf basierende Lösung zum gewünschten Erfolg führt. Unser Unternehmen bietet hierzu eine ausführliche Beratung an (beachten Sie hierzu unseren Hotline-Service und unsere Informationen).



Fernarbeit: Chance zur Integration oder Weg in die Isolation ?

Bei allen Vorteilen, die die Telearbeit für körperbehinderte Berufstätige bieten kann, gibt es jedoch auch kritische Aspekte, die bei der Entscheidung zur Aufnahme einer Heimtätigkeit nicht unbedacht bleiben sollten.
Fernarbeit kann durchaus ein geeigneter Weg sein, um Personen in ein Unternehmen zu integrieren, die sonst keine Möglichkeit zur Arbeit dort hätten oder dies nur unter erheblichen Schwierigkeiten verwirklichen könnten. Doch ebenso kann das Angebot zur Heimarbeit auch ein Schritt zur Ausgrenzung eines solchen Kollegen aus dem regulären Arbeitsumfeld sein. Es ist daher immens wichtig, dass bei der Konzeption eines Fernarbeitsplatzes auch an eine funktionierende persönliche Kommunikation zwischen dem Heimtätigen und seinen Kollegen gedacht wird. Neben einem regelmäßigen telefonischen Austausch sollten ebenso regelmäßig persönliche Treffen organisiert werden, um den Heimarbeitenden an allen für ihn relevanten Betriebsabläufen teilhaben zu lassen. Dies fördert sowohl die sachbezogene als auch die soziale Integration der betreffenden Kollegen in das Unternehmen und trägt so zur Motivation der Beteiligten wie auch zur Effizienz der Arbeit bei.
In den Fällen, wo aus betrieblichen oder behinderungsbedingten Gründen weder ein ständiger Arbeitsplatz in der Firma noch eine allein zu leistende Heimarbeit möglich oder sinnvoll ist, bieten sich Modelle wie z.B. Fernarbeitszentren an, in denen mehrere schwerbehinderte Kollegen in einem auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Arbeitsumfeld tätig sind.

Vom politischen Standpunkt her gesehen ist vor allem der Aspekt entscheidend, dass es nicht dazu kommen darf, dass Arbeitsplätze für schwerbehinderte Arbeitnehmer in Unternehmen abgebaut werden mit dem Verweis auf die Möglichkeit der Ferntätigkeit. Bevor eine solche Alternative wahrgenommen wird, sollte in jedem Falle unvoreingenommen geprüft worden sein, ob nicht auch ein regulärer Arbeitsplatz für die betreffende Person hergerichtet werden kann. Hierbei kommt vielleicht auch eine staatliche Förderung durch die zuständige Hauptfürsorgestelle des jeweiligen Bundeslandes in Betracht. Arbeitgeber sollten sich also auch dort informieren. Ebenso können freiberuflich oder selbständig tätige Heimarbeitende selbst Leistungen ihrer Hauptfürsorgestelle beanspruchen.



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Letzte Änderung: 17.8.2010

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